Allgemeine Reisebedingungen
Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen – telefonisch oder schriftlich – aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung kann bei Ihrem Reisebüro oder direkt beim Veranstalter (VA) erfolgen. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an Ihr Buchungsbüro bzw. an Sie, falls Sie sich direkt beim VA angemeldet haben.
2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Der Reisepreis ist 14 Tage vor Abreise gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu bezahlen. Mit den Reiseunterlagen erhält der Kunde auch einen Sicherungsschein, mit dem die nach § 651 k BGB geforderte Absicherung des Kunden dokumentiert wird.
3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung des VA.
4. Ersatzperson
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,– pro Person. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen (insbesondere Änderungen von Flugbuchungen), werden diese weiterbelastet.
5. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren,
zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginnes der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Bei dem Rücktritt von ausgeschriebenen Sonderreisen fallen folgende Gebühren an:
• bis einschließlich 60 Tage vor Reiseantritt € 150,– p. P.
• 59 bis 36 Tage vor Reiseantritt € 200,– p. P.
• 35 bis 15 Tage vor Reiseantritt 30 % des gesamten Reisepreises, mind. jedoch € 200– p. P.
• 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt 70 % des gesamten Reisepreises, mind. jedoch € 200,– p. P.
• ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 90 % des gesamten Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise (Noshow) ist der gesamte Reisepreis zu zahlen. Ab Reiseantritt wird der gesamte Reisepreis berechnet. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem VA ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
6. Flugleistungen
Bei separater Buchung von Flugleistungen handelt es sich steuerrechtlich um die Vermittlung im Auftrage der jeweiligen Fluggesellschaft. Die vertragliche und/oder gesetzliche Haftung des VA gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist der VA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens drei Wochen vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Zusätzlich werden dem Kunden etwaige, durch die Buchung entstandene Kosten erstattet, sofern er nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.
8. Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich geltend machen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
9. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich ihre Reiseleitung, oder setzen Sie sich mit der Ihnen bekannt gegebenen Agentur in Verbindung, damit ggf. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was von uns durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurde.
10. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom VA herbeigeführt worden ist, bzw. vom VA allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation vom VA bedingt sind. Der VA steht dafür ein, den Reisenden über diese Bestimmungen, die ihm bekannt sind oder die ihm unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Der Reisende ist hierbei allerdings verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Wenn
der VA vom Reisenden beauftragt wird, notwendige Visa zu beschaffen, so haftet der VA nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass der VA die Verzögerung zu vertreten hat.
12. Flugzeiten
Soweit der VA vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet der VA nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
13. Anschlussflüge
Sollten Sie selbst oder über Ihr Reisebüro noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.
14. Preiserhöhungen
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, sie spätestens bis drei Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekannt werden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei, alle geleisteten Zahlungen an den Veranstalter werden rückerstattet.
15. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand vom VA ist Mainz. Für den Fall, dass der Vertragspartner vom VA keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für den VA um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart.
17. Veranstalter, soweit nicht anders genannt:
h. k. travel plus GmbH, HRB Mainz 7051, Geschäftsführerinnen: Birgit Huhn, Margit Király